In der richtigen Spur
Weil das Verkehrsmittel Eisenbahn für seine überragenden Mobilitätsvorteile auf ein komplexes und unabhängiges technisches System setzt, gelten für dessen Prüfung und Genehmigung gegenüber dem Buslinienverkehr deutlich schärfere Regeln. Das Verfahren, um sie einzuhalten und die Freigabe für den Bahnbetrieb zu erlangen, nennt sich Planfeststellung.
Damit jede Person ihr Recht wahrnehmen kann, sich über das Verfahren zu informieren oder, sofern sie sich vom Projekt benachteiligt glaubt, ihre Interessen geltend zu machen, führt eine unabhängige Behörde die Planfeststellung durch. An die kann sich jede/r interessierte oder betroffene Bürger*in wenden, um Einsicht in die Unterlagen zu verlangen oder eine Einwendung abzugeben. Gesetzlich geregelte Verfahrensschritte geben vor, wann welche Fristen einzuhalten sind und welche Möglichkeiten zu welchen Zeiten genutzt werden können. Für das Projekt Harsewinkel — Gütersloh — Verl zuständig ist die Bezirksregierung Detmold.
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